Antrag zum Asylbewerberleistungsgesetz

Veröffentlicht am 01.10.2012 in Landespolitik

Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, der LINKEN und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Plenum der vergangenen Woche zum Asylbewerberleistungsgesetz hat die Landesregierung dazu aufgefordert, sich einer Bundesratsinitiative zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) anzuschließen. Die Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein soll das Gesetz aufheben und Asylbewerber stattdessen in die bestehenden Leistungssysteme nach dem Sozialgesetzbuch einbeziehen.

In der Begründung des Antrages wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli dieses Jahres herangezogen. Es hatte die existenzsichernden Leistungen nach dem AsylbLG für verfassungswidrig erklärt. „Damit gibt es keine Notwendigkeit mehr, ein Sondergesetz für Asylbewerber aufrecht zu erhalten“, so Thomas Günther, der auf den Erfolg der Bundesratsinitiative hofft. „Indem die Mehrheit der Leistungsberechtigten zudem in das System des SGB II eingegliedert werden könnte, würden sich ihnen bessere Möglichkeiten eröffnen, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.“

Auch die im Landkreis Oberhavel heftig diskutierte Ausgabe von Gutscheinen an Asylbewerber könne dann grundsätzlich rechtlich geklärt werden und eindeutig der Vergangenheit angehören. Wegen der Gutscheinausgabe steht Oberhavel seit Monaten in der Kritik. Die meisten Landkreise in Brandenburg zahlen die Leistungen vollständig in Bargeld an ihre Asylbewerber aus.

Der Antrag im Wortlaut (PDF-Format).

 

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