Rund 48 Millionen Sozialversicherte können bei den Sozialwahlen bis zum Stichtag 1. Juni darüber entscheiden, wer ihre Interessen in der sozialen Selbstverwaltung der Krankenversicherung und Rentenversicherung wahrnimmt und mitgestaltet.
Die Bedeutung der sozialen Selbstverwaltung ist wenig bekannt. Dabei ist sie ein urdemokratisches Prinzip der selbstverantwortlichen Gestaltung und Verwaltung unserer sozialen Sicherungssysteme – der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung – durch eigene Organe.
Rund 48 Millionen Sozialversicherte können abstimmen und damit mitbestimmen, wie es bei ihrer Rente, in den Verwaltungsräten oder bei den Krankenkassen weitergehen soll. Die Versicherten wählen die Selbstverwaltungen in den Organen der Rentenversicherung, den Krankenkassen und der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit haben die Versicherten direkten Einfluss auf die Verwaltung und die Gestaltung der Leistungen der Versicherungsträger.