Ihre Stimme für den Sozialstaat

Veröffentlicht am 04.05.2011 in Wahlen

Rund 48 Millionen Sozialversicherte können bei den Sozialwahlen bis zum Stichtag 1. Juni darüber entscheiden, wer ihre Interessen in der sozialen Selbstverwaltung der Krankenversicherung und Rentenversicherung wahrnimmt und mitgestaltet.

Die Bedeutung der sozialen Selbstverwaltung ist wenig bekannt. Dabei ist sie ein urdemokratisches Prinzip der selbstverantwortlichen Gestaltung und Verwaltung unserer sozialen Sicherungssysteme – der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung – durch eigene Organe.

Rund 48 Millionen Sozialversicherte können abstimmen und damit mitbestimmen, wie es bei ihrer Rente, in den Verwaltungsräten oder bei den Krankenkassen weitergehen soll. Die Versicherten wählen die Selbstverwaltungen in den Organen der Rentenversicherung, den Krankenkassen und der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit haben die Versicherten direkten Einfluss auf die Verwaltung und die Gestaltung der Leistungen der Versicherungsträger.

Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen Bestandteil der Demokratie in Deutschland verankert. Sie ist die drittgrößte Wahl in der Bundesrepublik nach der Bundestagswahl und der Wahl zum Europäischen Parlament. Mit ihrer Stimmabgabe stärken Versicherte ihren ehrenamtlichen Vertretern für ihre demokratische Arbeit den Rücken. Die Wahlberechtigten der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen können damit von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen. Immerhin geht es bei der Sozialwahl um ihre Rente, ihre Gesundheitsversorgung und damit um ihre Zukunft.

Die Sozialwahlen sind reine Briefwahlen: Wahlurnen sind die über 100.000 Postbriefkästen. Bis spätestens 1. Juni müssen die roten Umschläge mit den Wahlzetteln abgegeben werden – portofrei.

--> www.sozialwahl.de

 

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